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Gesamtrevision PAG
Stauseegemeinde

Auftraggeber/ Kennzahlen:

  • Stauseegemeinde

  • 8 Ortschaften mit ca. 2.000 Einwohnern

  • Fläche: 4.850 ha

Themen:

  • Flächennutzungsplanung

  • Gemeindeentwicklung

  • Integrative Planung

Projektbeschreibung:

Wie vom Gesetz über die kommunale Raumplanung bzw. Bauordnung vom 19. Juli 2004 (« loi modifiée du 19 juillet 2004 concernant l’aménagement communal et le développement urbain ») vorgesehen, wurde für die Stauseegemeinde eine Gesamtrevision des allgemeinen Bebauungsplans bzw. Flächennutzungsplans (PAG - „plan d’aménagement général“) vom Planungsbüro pact durchgeführt. Das Büro war hiermit beauftragt In der Stauseegemeinde fand dies in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Zeyen & Baumann statt. Neben der Bestandsanalyse der aktuellen Situation in allen relevanten Themenbereichen (Landes- und Regionalplanung, Bevölkerungsentwicklung, wirtschaftliche Situation, Liegenschaften, Städtebau, Verkehr, Umwelt, Infrastrukturen, Stärken- und Schwächen des aktuellen PAG, …) zählten auch die Herausarbeitung der Entwicklungsoptionen für die Gemeinde bzw. die einzelnen Ortschaften anhand verschiedener Szenarien, welche dann in entsprechenden Konzepten für die Siedlungsentwicklung, den Verkehr und die Mobilität, die Grün- und Freiräume bzw. die Bodennutzung festgehalten wurden.

 

In zahlreichen Sitzungen mit dem Schöffenrat und dem technischen Dienst fanden Besprechungen statt, um die einzelnen Inhalte des PAG (partie écrite, partie graphique), des PAP „quartier existant“ (partie écrite, partie graphique, plan de repérage) und des Bautenreglements (« Règlement sur les bâtisses, les voies publiques et les sites ») herauszuarbeiten.

Das Projekt des PAG der Stauseegemeinde ging im August 2013 in die Prozedur und wurde Mitte 2014 von den zuständigen Ministern (Innen und Umwelt) genehmigt.

Das Planungsbüro pact betreut die Gemeinde auch weiterhin im Kontext mit Anliegen oder Fragen zum PAG, sei es punktuelle Modifikationen (einschließlich Abklärung der Umweltbelange im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen – siehe Themenbereich Umwelt) oder städtebauliche Beratung im Rahmen von Bebauungsplänen (PAP) oder Baugenehmigungsanfragen.

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